Die Herbstversammlung wurde auf den 28. September terminiert. Das Wiggalfischen findet am 29.September statt.
Ab 01. März ist der neu angepachtete Zollnerweiher zum Befischen frei.
Das Betreten der Pferdekoppel ist verboten!
Weiteres regelt die Fischereiordnung 2024!
Ab sofort gilt ein Aufnahmestopp für "aktive Mitglieder"!
Es werden Erlaubnisscheine nur noch ausgegeben, wenn ein
Mitglied seinen Erlaubnisschein nicht mehr löst!
Autoaufkleber
Für alle Anglerinnen und Angler ist ab sofort das Aufbringen des Vereinslogos am Kfz (Vorder - oder Rückseite) verpflichtend!
Er muss nicht aufgeklebt, aber deutlich sichtbar angebracht sein!
Der Aufkleber kann jeden Freitag ab 18 Uhr in der Gerätehalle abgeholt werden!
Schonzeiten und Schonmaße
Ab sofort gilt für Hecht und Zander in sämtlichen Gewässern folgende Schonzeit: 15.02. bis 31.05..
Das Schonmaß beträgt für den Hecht in sämtlichen Gewässern 60 cm und für den Zander 50 cm.
Sie können also noch bis zum 14.02.2024 in allen Gewässern auf Hecht und Zander angeln!
Die Schonzeit der Barbe wurde auf 15.04. bis 15.06. festgelegt. Schonmaß: 40 cm.
Letzte Aktualisierung: 04. September 2024 *** 11.13 Uhr *** Startseite *** Termine